Jedes Kind unter drei Jahren hat Anspruch auf einen Krippenplatz. Die Betreuung wird vom Jugendamt zum Teil oder - in besonderen Fällen - ganz bezuschusst. Um die Zuzahlung festzulegen, bedarf es einer individuellen Prüfung.
WIE und WO erledige ich das?
Weitere Informationen zur finanziellen Förderung
Sollten Sie Fragen bezüglich der Förderung in der Kindertagespflege haben (z.B. zur Höhe der täglichen Betreuungszeit), wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:
Vermittlung/Beratung/Familienservicebüro
Christiane Ballerstaedt
Rühmkorffstraße 12
31582 Nienburg/Weser
Telefon: 05021 - 947 - 326
E-Mail: fsb@kreis-ni.de
Fachberatung Kindertagespflege
Frau Menke-Siebels
Weserstraße 13
31582 Nienburg/Weser
Telefon: 05021 - 967 - 760
E-Mail: tagespflege@kreis-ni.de
Finanzielle Förderung, Fachdienst Wirtschaftliche Hilfen
Daniela Albrecht, Daniela Witte
Kreishaus am Schlossplatz
31582 Nienburg/Weser
Telefon Albrecht: 05021 - 967 - 326
Telefon Witte: 05021 - 967 - 124
E-Mail: wihi@kreis-ni.de
Die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes richten sich vorrangig nach der Anzahl der Betreuungsstunden pro Woche.
Für die Betreuung Ihres Kindes in der Großtagespflege „Sonnenschein“ fallen somit folgende Kosten an:
TIPP: Manche Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich mit einem Sonderzuschuss. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber.